Heute, 12. März war es in den Hallen warm genug, zu malen. Und am Hafen wurde gearbeitet.

Heute, 12. März war es in den Hallen warm genug, zu malen. Und am Hafen wurde gearbeitet.
Unser Hafenmeister Hartmut Radvan verfügt über eine neue Dienst-Handynummer:
004915730147846
Er bittet um Beachtung.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
das Frühjahr zeigt sich am (rechtlichen) Horizont… für alle Interessierten und Verantwortlichen zur Kenntnis.
Beste Grüße
Thomas Sörensen
Eine Anmeldepflicht für die Passage des Sperrwerkes gibt es pauschal nicht.
Gemäß § 13 Abs. 1 der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung – HafVO) vom 25. November 2014 besteht eine Meldepflicht bei der Hafenbehörde für alle Wasserfahrzeuge, die einen öffentlichen Hafen in Schleswig Holstein anlaufen.
Die Meldepflicht entfällt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 HafVO für im Inland beheimatete Sportfahrzeuge im jeweiligen Heimathafen.
Sofern eine Passage aufgrund der gezeigten Lichtsignale gem. Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10.1998, nicht freigegeben ist, muss sich der Schiffsführer jedoch beim Sperrwerkspersonal bemerkbar machen.
Die Berufsschifffahrt hat keine Vorfahrt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Vor und unter Brücken ist das Begegnen und Überholen nur gestattet, wenn das Fahrwasser mit Sicherheit hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfahrt gewährt. Anderenfalls ist die Vorfahrt entsprechend § 25 Abs. 5 Satz 1 SeeSchStrO zu beachten. Ein wartepflichtiges Fahrzeug muss in ausreichender Entfernung vor der Brücke anhalten. Dabei darf es vorübergehend an Festmachedalben, jedoch nicht an Leitwerken und Abweisedalben festmachen.
Für das Durchfahren von Sperrwerken gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle, die nicht mit Sicherheit hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfahrt gewährt, oder einer durch das Sichtzeichen A.2 der Anlage I SeeSchStrO gekennzeichneten Stelle des Fahrwassers von beiden Seiten, so hat Vorfahrt
… in Tidegewässern und in tidefreien Gewässern mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist.
Rechtlich Grundlagen sind die:
Seeschifffahrtstrassen Ordnung (SeeSchStrO)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (HafVo)
Zur Erklärung der Lichtzeichenanlage:
Es ist technisch nicht möglich, für beide Fahrtrichtungen gleichzeitig die grünen Lichter zu schalten.
Die Lichtsignale werden gem. der Anlage I zu § 5 Abs. 1 SeeSchStrO, A 19 (Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahrten in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen) gesetzt.
Ein Blick vom Clubhaus am 28.12.20 auf unseren Hafen. Ein Narr, der glaubt, dass hier wieder unsere Boote liegen werden. Doch genau dies ist die Wahrheit – nicht mehr lange, und die schönsten und besten Boote der Nordsee werden am neu beplankten Steg festgemacht sein! Also – Geduld. Und die Wochen zählen…
Übrigens: die Nordsee ist noch da. Sie zeigte sich gestern von ihrer herrischen Seite; heute war sie milde gestimmt.
Unser Hafen – ein Sehnsuchtsort.
Moin Moin an Alle! 🌟
22. November 2020
Am Samstag, 26.9. wird gekrant…
Start um 07.00 Uhr lt – HW 08.20 Uhr.
Bitte setzt euch mit euren Hallenwarten in Verbindung – wie immer laufen alle Fäden bei unserem Kranmeister Menzi zusammen.
BSV Halle: Hallenwart Lothar Kühn (0160/4815017, HuLKuehn@t-online,de)
Weitere Hallen: Sammeln der Meldungen z. B. über den Hallenwart und Weiterleitung an „Menzi“ per Email.
Die Seele schmerzt… aber es sind nur gute sieben Monate bis zur Wasserung – und es gibt einiges zu tun… nach dem Spiel ist vor dem Spiel (Sepp Herberger):
Nach der Saison ist vor der Saison!
Unser Hafen Büsum –
unser Hafenmeister…
Hartmut Radvan
Hafenbüro Telefon: 04834 2997
Hafenmeister Handy: 0170 9911274…
freut sich auf Ihr Boot und Ihren Besuch!
Der Büsumer Seglerverein e. V. empfängt gerne Gäste unter den aktuell gültigen Hygienerichtlinien – wir bitten um Beachtung der Vorschriften.
(Fast) jede Bootsgröße ist bei uns in Büsum willkommen – „Lütt Anna“ hat auch ihren Platz gefunden. Ein Kümo oder ein Dreimaster übersteigen jedoch möglicherweise unsere Kapazitäten… ansonsten: macht bei uns fest!
Die „Freya“ besuchte uns im August – ein Lotsenkutter mit herrlichen Details… und einer fröhlichen Besatzung.
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.htm
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Am 09. Mai und voraussichtlich am 10. Mai 2020 wird gekrant.
Bitte bei Menzi anmelden…
Bleibt gesund